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Kommando Spezialkräfte

Details von Kampfeinsätzen oder Statistiken über Erfolge und Niederlagen gibt es nicht. Zum Teil ist das militärische Notwendigkeit und Selbstschutz: Gegner sollen nicht gewarnt werden und die eigenen Soldaten und deren Familien vor Racheaktionen geschützt werden.

"In Ausnahmesituationen katastrophischen Ausmaßes" darf die Bundeswehr auch im Inneren militärische Mittel einsetzen, so die Bundesverfassungsrichter. Im Bild: KSK-Soldaten in einem Hubschrauber vom Typ Bo 105 auf dem Truppenübungsplatz Hammelburg (Archivfoto vom 18.09.2008). (© dpa)

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